Anjas Erste Property: Englischer Immobilienhai mag deutsches Sparbuch nicht


Online bekomme ich von der Sparkasse Hannover immer noch diese Angaben

HEINZ-PETER TJADEN
Kontobezeichnung:KlassikSparen
Kontoart:Sparverkehr
Stand:09. Juli 2016 um 19:35:59 Uhr
Kontostand**:xxx EUR
Kündigungsfrist:3 Monate
Habenzins*:
Zinssatz p. a.
0,02 %

IBAN:DE42 2505 0180 3911 1426 50
BIC:SPKHDE2HXXX

Mein Sparbuch habe ich mit dem folgenden Schreiben an den angeblichen Generalbevollmächtigten des englischen Immobilienhais Anjas Erste Property geschickt. An mein Sparguthaben komme ich nicht heran, es wird von dem Unternehmen, das stets mit falschen Firmenadressen in Deutschland arbeitet, aber auch nicht abgehoben.

Heinz-Peter Tjaden
Up´n Kampe 6
30938 Burgwedel

Anjas Erste Property
Herrn Neumann
Kurt-Schumacher-Straße 11

63263 Neu-Isenburg

Sehr geehrter Herr Neumann,

Sie haben im vorigen Jahr gegen mich einen Pfändungs- und Überweisungsbeschluss erwirkt. 1300 Euro rupften Sie von meinem damaligen Girokonto bei der Sparkasse Wilhelmshaven. Auch mein Sparbuch, das ich bei der Sparkasse Hannover habe, sollte ich abliefern. Das ist mir bisher nicht gelungen. Zwischenzeitlich lagerte mein Sparbuch auch beim Amtsgericht in Burgwedel. Es wurde mir inzwischen wieder zurückgeschickt.

Da Sie sich häufiger auf der Isle of man aufhalten, um dort Anweisungen entgegenzunehmen, können Sie bei nächster Gelegenheit mein Sparbuch mitnehmen und Ihrem Chef in Douglas überreichen. Oder Sie geben Herrn Haas aus Schollbrunn einen Kaffee aus, wenn er wieder einmal Kabelreste fein säuberlich entsorgt hat und dabei so tut, als sei er der Geschäftsführer von Anjas Erster Property mit wechselnden Sitzen ohne Briefkasten in Frankfurt.

Ich wäre Ihnen dankbar, wenn Sie mir den Empfang des Sparbuches bestätigen könnten. Dass Ihr Pfändungs- und Überweisungsbeschluss mittlerweise auch für mein Girokonto bei der Sparkasse Hannover wirkt, haben Sie sicherlich aus Douglas erfahren.

Mit freundlichen Grüßen

Heinz-Peter Tjaden
4. Januar 2016
Sparkasse Hannover Frau M. zur Kenntnis

Gesteuert werden die Geschäfte des Immobilienhais von der Isle of man aus, der Schreibbüro-Besitzer André Haas aus Schollbrunn mimt den deutschen Geschäftsführer, Dirk Peter Neumann aus Neu-Isenburg den Generalbevollmächtigten. Neumann hat es auch nicht für nötig befunden, mir den Empfang meines Sparbuches zu bestätigen. Dennoch ist Anjas Erste Property vor deutschen Gerichten zu juristischen Erfolgen in der Lage…

Gelegentlich zahle ich kleinere Beträge auf mein Sparkonto ein, um zu sehen, ob sich irgendeine Anja für den Kontostand interessiert. Interesse ist nicht vorhanden. Ergo: Englischer Immobilienhai mag deutsches Sparbuch nicht, pfändet es aber!

Ich beende meine Ausführungen zu meiner Einführung in deutsches Recht mit einem Lesetipp: http://www.heinzpetertjaden.de Dort finden Sie alle blogs, die es von mir gibt.