Naive Krimi-Autoren – oder: Hat das Jugendamt heute schon mein Kind von der Schule abgeholt?


Science Fiction und Krimis sind in den so genannten „sozialistischen Ländern“ beliebte Literaturgattungen gewesen, weil Schriftstellerinnen und Schriftsteller so ihre Kritik an den gesellschaftlichen Verhältnissen verpacken konnten, ohne gleich ins Gefängnis zu müssen. Dass längst nicht alle gedruckten Werke ihre Leserinnen und Leser erreichten, stellte sich später heraus.

Inzwischen stellt sich heraus, dass auch in der Bundesrepublik Deutschland Krimis als Vehikel für Gesellschaftskritik immer attraktiver werden. Ein Beispiel dafür ist der „Tatort“. In dieser Serie erfährt man gelegentlich mehr über Drogen-, Waffen- und Menschenhandel, über Zwangsprostitution und Korruption als aus der Tageszeitung. Mittlerweile können auch schon viele Krimiautorinnen und Krimiautoren nicht mehr auf das Jugendamt verzichten. Da sind sie aber noch ein bisschen naiv.

Für etwas mehr Realitätsnähe

2 Gedanken zu “Naive Krimi-Autoren – oder: Hat das Jugendamt heute schon mein Kind von der Schule abgeholt?

  1. Mich hat diese mail erreicht, die ich hiermit zur Diskussion stelle:

    September 2008 trennte sich meine Frau von mir. Sie tauschte die Schösser unserer gemeinsamen Wohnung aus, und tauchte mit den Kindern unter, ohne eine Spur von Ihnen oder zu Wissen wo sie sind. Zu diesem Zeitpunkt waren der Sohn 8 und die Tochter 5 Jahre alt. Ich wand mich an ihre Familie und das Rüsselsheimer Jugendamt, doch keiner wollte angeblich Wissen wo sie sind oder etwas unternehmen. Erst nach einschalten eines Anwaltes meiner seits, gelang es nach fast 6 Wochen den ersten persönlich Kontakt mit den Kindern zu bekommen. Die Kinder schilderten mir, das sie die ganze Zeit dachten, das sie mich nie wieder sehen, weil die Mama ihnen verboten hatte mit mir Kontakt auf zubauen und ich Böse sei. Nach langen schreiben zwischen den Anwälten und Familiengericht Rüsselsheim ( Richter Kramer ), bekam ich 14 Tätigen Besuchsrecht mit den Kindern. Doch der Sohn kam mit der Situation nicht zurecht und wollte unbedingt bei mir leben. Doch der Familienrichter und das Jugendamt waren absolut dagegen. Um so mehr ich versuchte mich für den Wunsch einzusetzen das mein Sohn bei mir leben kann, um so mehr Arbeitete das Jugendamt und Familiengericht gegen mich. Es wurden Ärztliche Untersuchungen und Gutachten zu Gunsten meiner Ex Frau manipuliert, so das ich immer schlecht da stand. Erst als ein Ärztlicher Bericht auftauchte, wo es hieß, das mein Sohn sich was an tun würde wenn er nicht bei mir leben könne, bekam ich unter Menschen unwürdigen Auflagen mein Sohn per Beschluss im Mai 2009 zu gesprochen. Doch die Tochter musste bei der Mutter bleiben, ob wohl sie lieber mit Ihrem Bruder sein wollte. Somit wuchsen die Geschwister gut 2 Jahre getrennt auf, da sie sich nur alle 14 Tage sahen. Dies belastete die Tochter so sehr, dass es ihr seelisch immer schlechter ging. Es kam noch hinzu, das die Tochter beklagte, dass ihre Mutter sich nicht um sie kümmert , vor ihr Mutter Angst habe weil sie oft Schrie und die Tochter wenig und abends nichts zu Essen bekommt. Ihr gesundheitlicher Zustand war irgendwann so schlecht, dass ich mit ihr heimlich zu meinem Vertrauensarzt ging.

    Der Arzt Herr Dr. S. Facharzt für Innere Medizin bestätigte mir schriftlich, und Herr Dr. Med. H. Facharzt für Allgemeinmedizin mündlich ( beide führen eine Gemeinschaft Praxis in Rüsselsheim ) den schlechten körperlichen und physischen Zustand meiner Tochter. Den ich ferner mit Zeugen und meiner Anwältin (Birgit Kling in Rüsselsheim) schon seit Ende 2008 versuchten, dem Jugendamt, Kinderschutzbund, Verfahrenspfleger, Pädagogen, Justiz und einschließlich dem Familienrichter Herr Kramer anzuprangern, leider ohne Erfolg. Dr. S. rief unverzüglich die zuständige Sachbearbeiterin und Betreuerin Frau Hilscher vom Rüsselsheimer Jugendamt an, um eine Kindeswohlgefährdung § 171 STGB bzw. §223 STGB von seitens der Mutter zu melden. Doch die kompetente Dame nahm Dr. Sager nicht ernst, somit Verletzung des Schutzauftrages z. B. § 8a SGB und Beihilfe zur Kindeswohlgefährdung. Statt dessen, beantragte die gute Dame vom JA beim Familiengericht Rüsselsheim ( Herr Kramer ), mit sofortiger Wirkung und ohne Anhörung mir das 50% Sorgerecht und das 14 tägige Besuchsrecht zu entziehen ( unter Aktenzeiche: 03.12.2010 /ha 2346/10VS02 D2/1802 ). Ferner sollte der Kontakt mit meiner Tochter nur unter der Bekleidung des JA stattfinden. Mit der Begründung, „ich würde die Tochter unnötig zu Ärzten schicken, und wer weiß was ich noch alles machen würde“. Nicht nur ich nenne das Kindeswohlgefährdung § 1666 BGB bzw. § 8a SGB VIII , unterlassene Hilfeleistung § 323c StGB, Rechtsbeugung durch Unterlassen gemäß § 13, § 49 StGB bzw. § 22 StGB bzw. § 11 Abs. 1 Nr. 2 StGB. Da gibt es noch einige § die hier greifen könnten. Als der Druck für die Dame stieg, wurde ganz plötzlich ein Herr Stadion Dipl.-Sozialarbeiter als zuständige Person ernannt.

    Meine Tochter flehte mich unter unabhängigen Zeugen an, sie von der Mutter weg zu holen, und das sie beim mir lebe wolle. Da ich nachweislich keine Hilfe, zum Psychen und Physischen Nachteil der Tochter, von seitens des Jugendamt, Pädagogen und Justiz bekam , sah ich nur eine Lösung, mir Kompetente Hilfe im Kinder freundlich Königreich Belgien zu suchen. Ich (Kindesvater) fuhr am 16.12.2010 zum Schutz der Tochter und mit dem Sohn nach Belgien. Für den Sohn hatte ich zu 50 % das Sorgerecht und 100% das Aufenthaltsbestimmungsrecht ( Hauptbeherbungsrecht ), für die Tochter hatte ich zu 50% Sorgerecht und die Kindesmutter die 100% Aufenthalsbestimmungsrecht (unter Aktenzeichen: 73 F 162/09 von dem 25.03.2010). Und dann darf ich folgende Gesetzte anwenden; § 1687b Abs. 2 BGB. Bei Gefahr im Verzug ist der Ehegatte dazu berechtigt, alle Rechtshandlungen vorzunehmen, die zum Wohle des Kindes notwendig sind. Der Sorgeberechtigte Elternteil ist unverzüglich zu unterrichten, in Verbindung mit Art. 20 Abs. 4 GG ist auch eine Inobhutnahme durch den nicht Sorgeberechtigten in das Ausland gegeben. Dies mich an Hand eines Schriftstücks von Dr. S. und Dr. V., dazu berechtigt. Mit dem mir gegebenen Mittelten, sich vor den kriminellen Akten des Jugendamtes/Behörden/Justiz zu schützen. Dies geht nur wenn man ins Ausland geht, welches jedoch mit vielen Gefahren verbunden ist. Und dann wurde ich beschuldigt meine Tochter entführt zu haben §239a Erpresserischer-Menschenraub mit Geiselnahme (unter Aktenzeichen: 2 AR 32/11 vom 16.03.2011) welches mit bis zu 15 Jahre Freiheitsstrafe garntet wird.

    Am folgenden Tag suchte ich in Belgien Herrn Dr. W. V. aus Eupen auf. Dieser betätigte die Diagnose von den Ärzten Dr. S. und Dr. H. erneut. Dr. V. erachtete den Gesundheitszustand der Tochter so bedenklich, dass er unverzüglich einen Termin bei einer Spezialistin machte. Der Termin war leider erst für den 07.02.2011 um 15:45 Uhr angesetzt. Parallel nahm ich mit der CEEDbelgie Kontakt auf. ( Ceedbelgie ist eine ansässige Kinderrechtsorganisation, international anerkannt und eingetragen. In zwischen ist leider der Name CEED in die schlechten Schlagzeilen der Medien geraten, weil ein Herr Karrer aus Frankreich ( CEEDfrance ) jeden Bezug zur Realität verloren hat. (Das nicht heißen soll, das alles schlecht war und ist was Herr Karrer tat.Irgend wo kann man verstehen warum Menschen so etwas machen. Man wird regelrecht dazu gezwungen). Und wir haben uns vom Herrn Oliver Karrer, der Ceedfrance leitet, distanziert. Wie Sie arbeiten oder was Sie machen, kann man sehr schön unter folgendem Link sehen: http://www.ceedbelgie.be.) Diese beauftragte ich durch einer von mir unter schrieben Vollmacht, mit den deutschen Behörden, Justiz und Kindesmutter Verbindung auf zu nehmen bzw. zu intervenieren. Zwecks Vermittlungen und Informationsaustausch. Doch alle Vermittlungsversuche und Interventionen wurden von seitens der Deutschen blockiert. Es folgte von seitens der Staatsanwaltschaft Darmstadt Herr Krüger einen Internationalen bzw. Europäischen Haftbefehl (unter Aktenzeichen: 291 Js 71053/10). Somit wurde ich am 07.02.2011 um 9:15 Uhr auf Grund von Vortäuschen falscher Tatsachen, arglistige Täuschung nach § 123 BGB und Diskreditierung von seitens der Deutschen Justiz und Exekutive gegenüber der Belgischen Justiz, von dem Belgischen Sondereinsatzkommando Zwangs vorgeführt. Nicht wie von den Deutschen Behörden und Justiz behauptet, Fest bzw. in Haft genommen. (Am 27.03.2011 feierte mein Vater seinen 62 Geburtstag. Es waren da, meine Mutter, Volker Schneider (ein Freund von mir), Edith F. und Heinz T. (Freunde von meinen Eltern), die Mutter von meine Tochter und Sohn. In bei sein aller, sagte die Kindesmutter, das sie schon am 05.02.2011 vom Rothenstein wusste, dass ich am 07.02.2011 verhaftet werde.) Diese Zwangs Vorführung wurde genutzt, die Tochter und den Sohn um ca.12:00 Uhr rechtswidrig ohne Achtung des HKÜ durch den KOK Herrn Leichtweiß und KOK Herrn Rothenstein (von der Dienstelle in Rüsselsheim), im Auftrag des Jugendamtes Rüsselsheim von Bereichsleiterin Frau Loose und dem Diplomsozialarbeiter Herr Stadion nach Deutschland zu bringen. Ferner wäre bei einer möglichen dauerhaften Verhinderung der Elterlichen Aufsichtspflicht gegen über meiner Kinder, nach Art.57§3 und 63-68 GLG bzw. bis zum endgültigen Gerichtsbescheid bzw. Gerichtsverhandlung, die Belgischen Behörden für die Aufsichtspflicht der Kinder zuständig gewesen. Doch dies fand nie statt, weil die Belgischen Behörden von den zu vor genannten Personen des Jugendamtes und den Polizisten getäuscht und hintergangen worden sind. In Anbetracht der Tatsache, dass ich zu diesem Zeitpunkt das 100% Hauptbeherbungsrecht des Sohnes hatte, und es keinen Gerichtlichen Verfügung gab, erfüllt dies den Tatbestand der Kindesentführung § 235 Abs. 2 Nr. 2 STGB und der Beihilfe. Später lass ich in einem 3 seitigen Schreiben der Staatsanwaltschaft Darmstadt, dass an CEED-Europa (jetzt http://www.ceedbelgie.be) gerichtet war (unter Aktenzeichen:200 Js 56205/11 vom 20.12.2011), das die Staatanwalt Darmstadt zwar schriftlich zugab, dass das Jugendamt mit Hilfe den Polizisten den Tatbestand §235 Abs.2 Nr. 2 STGB erfüllt haben, dies aber gem. (§ 42 SGB VIII Inobhutnahme bei dringender Gefahr für das Wohl eines Kindes oder eines Jugendlichen) rechtfertigen. Dies trifft aber in meinem Fall nicht zu, da die Kinder freiwillig und aus freien Stücken bei mir und meiner neuen Frau waren und es ihnen sehr gut ging. Auch der zuständige Revier und Polizei Beamte Herr Jean-Marie Keutgen von Membach-Baelen war bei uns im Haus und überzeugte sich davon, und konnte nicht erkennen, dass die Kinder gegen Ihr Willen fest gehalten wurden und es Ihnen gut ging. Er sah und bestätigte, dass es sich hier in keinster Weise um einen Erpresserischer Menschenraub mit Geiselnahme an meine Kinder handelte. Ferner das der Herr Rothenstein auf der Seite 1 als PHK und auf der Seite 2 als KOK tituliert wird. Auf Grund der angegebenen Divergenzen des Dienstgrades vom Herrn Rothenstein und der Vorgehensweisen der Staatsanwaltschaft Darmstadt, und das die Staatsanwaltschaft schriftlich darüber informiert wurde, das der Rothenstein mit der Kindesmutter und mir befreundet ist, da mein Sohn gut 2 Jahre beim SV Alemania Königstädten Fußball spielte und Jörg Rothenstein der Haupttrainer war und ich für kurze Zeit ehrenhaft für die Besorgung der Vereinstextilen und Utensilien war, und somit auf jedem Fall befangen nach § 7 AVG ist, erhebe ich in meinem Fall berechtigte und massive Zweifeln an die Unbefangenheit und Kompetenz der Staatsanwaltschaft Darmstadt.

    Um 15:47 wurde ich dem Tribunal de Verviers in Belgien der Haftrichterin vor geführt. Nach eindeutiger Sachlage wurde ich als unschuldig gesehen und wurde vom Polizei Beamten Schoonbroodt Leon und einem Kollegen nach Hause gefahren. Der mir unter anderem bestätigte, dass der Sohn rechtswidrig nach Deutschland gebracht wurde und rechtlich nichts dagegen spricht das er wieder nach Belgien kann. Ferner sagte man mir, dass der Sohn auf Grund der massiven Divergenzen zwischen dem Sohn und Kindesmutter bei den Großeltern vom Kindesvater untergebracht ist. Ich rief noch am selben Abend (18:15 Uhr) bei meinen Eltern an, damit sie mir den Sohn wieder bringen. Doch die Eltern weigerten sich vor Angst, da in zwischen auch der Rothenstein erfuhr das ich nicht in Haft bin. Jörg wollte verhindern, dass der Sohn nach Belgien zurück kommt. Er drohte meine Eltern, wenn sie nicht dafür sorgen das der Sohn bei ihnen bleibt, dann würde der Rothenstein bei der Staatsanwaltschaft Darmstadt Klage gegen meine Eltern beantragen wegen Beihilfe an §239a, dass mit bis zu 5 Jahre Freiheitsstrafe garntet werden kann. Meine Eltern wurden daraufhin offensichtlich für die nächsten 72 Stunden vor dem Wohnhaus und sie selbst überwacht, und der Sohn bis 29.03.2011 vom Rothenstein und Helfer (auch von Frau Rothenstein ) beobachtet. Auch hier ist der Verdacht nahe, das der Rothenstein die Nötigung und Missbrauch im Amt § 240Abs. 4 Nr.3 STGB begann. Parallel stellte der Stadion vom JA einen Eilantrag bei Familien Richter Kramer, mir das Aufenthaltsbestimmungsrecht mit sofortiger Wirkung und ohne Anhörung zu entziehen und dem JA zu übertragen. Mit der originalen Begründung des Jugendamtes Rüsselsheim „Sollte der Kindesvater inhaftiert werden, kann er das Sorgerecht de facto nicht mehr ausüben. In diesem Falle kann die Kindesmutter für beide Kinder alle notwendigen Entscheidungen treffen. Als zuständiges Jugendamt erklären wir ausdrücklich, dass beide Kinder an die Kindesmutter übertragen werden müssen“. In Folge übertrug der Familienrichter Herr Direktor Kramer im Rahmen einer einstweiliger Anordnung am 09.02.2011 das Aufenthaltsbestimmungsrecht an das Jugendamt Rüsselsheim (unter Aktenzeichen: 73F 87/11 EASO), ob Wohl ich nicht in Haft war und folglich das Sorgerecht ausüben konnte. Einige Tage später hatten der Familienrichter Herr Kramer, ich (Michael Bucic) als 2. und Franz König 1. Vorsitzender von Ceedbelgie eine ca. 45 Min. Telefon Konferenz. Dabei erfuhren wir, das nach dem Herr Kramer das Aufenthalsbestimmungsrecht des Sohnes auf das Jugendamt übertragen hatte, die Kindesmutter einen Antrag stellte, das der Sohn in einer Anstalt bzw. Pflegefamilie kommen soll. Ich meinerseits, und ceedbelgie machten

    unter anderem bei der Belgischen Polizei in Eupen (Belgien)gegen das Jugendamt und später auch gegen den Rothenstein eine Anzeige (unter Aktenzeichen: EU.40.L1.001276/2011 vom 15.2.2011). Nach 8 Wochen bekam ich den Sohn wieder. Ich erfuhr, das er sich in dieser Zeit versuchte mind. 2 mal das Leben zunehmen. Die wurden glücklicher weise jedesmal rechtzeitig von meiner Mutter verhindert. Bei einem Versuch wollte sich der Sohn erstechen. Dies konnte meine Mutter glücklicher weise vereiteln, dabei hatte sie sich an diesem Messer verletzt. CEEDbelgie stellte zahlreiche Anträge, Anzeigen und Beschwerden gegen Behörden und Justiz. Auch bezüglich dem Umgang mit der Tochter und in meiner Strafsache. Doch alles wurde bis jetzt abgeblockt. Man verhörte sogar durch Anordnung der Staatsanwaltschaft die 7 jährige Tochter, die 8 Monate später vor dem Gericht erzählen sollte was passierte. In der Hoffnung, das sie mich bezüglich §239a belastet. Doch immer sagte sie zu meinen Gunsten aus. Beim ersten mal wurde sie nach ca. 2 Wochen, nach dem sie wieder in Deutschland war alleine mit ihrer Mutter vom Rothenstein in seinem Büro der Dienstelle Polizei Rüsselsheim verhört. Ohne Psychologen, Videoaufzeichnung, Rechtsbeistand und ohne Befugnis das Rothenstein dies alleine machen durfte. Und weder beim ersten Verhör durch den Rothenstein, noch beim zweiten mal beim Gericht (unter Aktenzeichen: 21 GS-291 Js 71053/10 vom 01.09.2011), wurde die Tochter über das Zeugnisverweigerungsrecht § 52 StPO auf geklärt (auch hier liegt der Verdacht nahe der Kindeswohlgefährdung, Rechtsbeugung, Missbrauch und Vorteilnahme im Amt) .Am 24.11.2011 war wieder eine Gerichtsverhandlung (unter Aktenzeichen: 73 F 654/10 EAUG vom 24.11.2011). Diesmal ging es um den Umgang für die Tochter. Auch dort wurde sie noch mal vom Richter Kramer vernommen, bzw. befragt. Und wie bei allen anderen Befragungen, betonte die Tochter, dass sie uns sehen will. Doch ich werde als schuldig im Sinne vom §239a erklärt, ob wohl meine Schuld vor Gericht nicht bewiesen werden kann. Auch das 50% Sorgerecht und das Besuchsrecht wurde mir bis dato Gerichtlich nicht entzogen. Und trotzdem dürfen der Bruder und ich die Tochter laut Gerichtsbeschluss sich nur über Skype kontaktieren. Aber Skype Kontakte werden bis heute von der Kindesmutter erschwert oder verweigert. Ferner wurde bei Gerichtsverhandlung beschlossen, dass der Vater vom Kindesvater (der Großvater der Tochter) einen Kontaktverbot zur Enkeltochter bekommen soll. Mit der Begründung, das gegen ihm zur Beihilfe an § 239a ermittelt würde. Doch die Ermittlungen gegen den Großvater wurden schon bereits am 08.11.2011 (unter Aktenzeichen: 200 Js 71053/10) im Sinne von § 170 Abs. 2 STPO eingestellt. Hier stinkt es doch von Kindeswohlgefährdung, Boykottierung, PAS (Eltern-Kind Entfremdung) Unterlassung von Hilfeleistung, Amtsmissbrauch, Rechtsbeugung, Kindesentführung, Geiselnahme, Verfahrensverschleppung, usw.

    Diesen Bericht sendete ich auch bis jetzt ohne Resonanz an folgenden Personen:

    -Rechtsanwalt Dr. Gregor Gysi ( die Linken )

    -Dr. Karin Jäckel

    – Dirk Lauer behördenstress

    – Jürgen Dahlkamp “ der Spiegel “

    – freier Journalist EPF,Johannes Schumacher

    -Hessische Staatskanzlei ( Hessisches Justiz und Innenministerium )

    – Dozenten für Europäisches und Internationales Recht

    – Rainer Wieland Vizepräsident des Europäischen Parlaments

    – Karl Zimmermann, Mitglied im Petitionsausschuss, Sonderausschuss Amoklauf, Jugendgefährdung, Strafvollzugsbeauftragter der CDU-Landtagsfraktion

    – Franz Müntefering, SPD

    – Kerstin Roth, kinderklau_informell

    – Veronika Ferres

    info@douglas-wolfsperger.de ( der Entsorgte Vater )

    -Hessisches Innenministerium

    – Hessische Staatskanzlei

    -OLG Frankfurt/M

    -Ministerium der Justiz in Berlin

    -Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe

    menschen.hautnah@wdr.de

    . https://heinzpetertjaden.wordpress.com

    Und einige mehr.

    Und ferner ist durch den noch zu Unrecht andauernden Haftbefehl, es mir nicht möglich eine Arbeitsstelle zu suchen bzw. zu finden, um mir und meiner Familie einen gerechten Wohlstand und Sozialleben zu gewehrleisten.

    In meinem Fall wurden nachweislich folgende Vergehen an mich und meiner Familie von seitens der Kindesmutter, Behörden und Justiz verübt.

    § 171 STGB, §223 STGB, §8a SGB, §1666 BGB, §323c STGB, §11 Abs. 1 Nr.2 STGB, §13 STGB,

    §22 STGB, §49 STGB, §239a STGB, §123 BGB, §235 Abs.2 Nr.2 STGB, §7 AVG,

    §240 Abs.4 Nr.3 STGB, §52 STPO, §170 Abs.2 STPO,§258a STGB

    Allgemeine Menschenrechte:

    Artikeln 2, 5, 7, 8, 9, 10,

    11 Abs. 1+ 2,

    12 ,

    13 Abs. 1+ 2,

    25

    Charter der Grundrechte der EU ( Verfassung für Europa ):

    Artikeln 2-84 Abs.2,

    24 Abs. 1+2,

    Grundgesetz:

    Artikel 6 Abs.2

    Kindheitsrecht ( Committee on the Rights of the Child kurz CRC ):

    Artikeln 3, 5,

    6 Abs.2,

    8 Abs.1,

    9 Abs.1+3,

    10 Abs.1+2,

    19 Abs. 1+2.

    Meine Beweislast ist so erdrügend, dass scheinbar Behörden und Justiz versuchen meinen Fall zu verschleiern, zu vertuschen, Beweise zu vernichten bzw. zu manipulieren. So, dass ich nach 2 Jahren immer noch Strafrechtlich verfolgt werde und keine Ermittlungen oder Prozesse stattfinden. Da mit hoher Wahrscheinlichkeit skandalöses veröffentlich werden würde, und aus diesem Grund alles in meiner Sache blockiert wird.

    Ich habe Kontakte, die mir Mitteilen, dass mein Fall in einer anderen Sache zur Rede kam, und die zuständige Justiz über die Ungereimtheiten, und meiner fehlerhafte Akte verursacht von den Beamten und Staatsanwälten , schockiert war. Die neue zuständige Justiz entzog allen die bis dato mein Fall bearbeitete die Zuständigkeit in meiner Sache. Man er ließ neue Ermittlungen und Personen in meiner Sache. Es gibt auch hinweise, das Beamte dafür sorgten, dass fremde Personen die mich nicht kennen und ich sie nicht kenne, Falschaussagen gegen mich zu machen.

    Von vorne bis hinten ein Juristischer Komplott gegen mich, wie in einem Hollywood Film. Jedem, dem ich meine Geschichte erzähle glaubt mir nicht. Keiner will und kann glauben, dass es in der heutigen Zeit, im angeblichen Rechtsstaat Deutschland so etwas gibt. Bis ich ihnen beweise zeige. Die Reaktion ist immer dieselbe: Schockierende Unfassbarkeit, oder man will damit nichts zu tun haben, weil die Angelegenheit zu kompliziert und heiß ist.

    Somit stehe ich allein gegen Deutschland da. Wie Don Quijote von Cervantes, der als Ritter gegen Windmühlen kämpft.

    MFG Bucic

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