Copytrack: Zahl langsam oder nie


Seit 2014 im Netz. Täglich bis zu 1200 Seitenaufrufe.

13. September 2018

Sehr geehrte Damen und Herren

die COPYTRACK GmbH verwaltet die Bildrechte und -lizenzen von Fotografen, Bild- und Nachrichtenagenturen sowie anderer Unternehmen mit Bildrechten. Eines unserer Mitglieder hat festgestellt, dass Ihr Unternehmen Bilder nutzt bzw. öffentlich zugänglich macht, konnte jedoch für deren Nutzung keine gültige Lizenzvereinbarung mit Ihnen ersehen.

Es kann natürlich dennoch sein, dass diese Verwendung erlaubt erfolgt. Wir bitten Sie deshalb, eine geeignete Lizenzierung nachzuweisen, da die Verwendung der Bilder ansonsten eine Urheberrechtsverletzung darstellt. Sollten Sie keine entsprechende Lizenz nachweisen können, bietet Ihnen unser Mitglied im Interesse der Fairness, aber ohne Anerkennung einer Rechtspflicht, an, für die bisherige Nutzung nachträglich eine Lizenz zu erwerben.

Damit steht es Ihnen dann auch frei, das Bild weiter zu nutzen. Ohne den Nachweis einer Lizenz oder Annahme des Angebotes zum nachträglichen Lizenzerwerb, werden wir die Angelegenheit eingehend rechtlich prüfen lassen und ggf. umfänglicheren Schadensersatz, sowie die Unterlassung geltend machen müssen. Erlauben Sie uns den Hinweis, dass es leider nicht ausreichend ist, das Bild von Ihrer Webseite zu löschen.

Weitere Informationen zu dem von Ihnen verwendeten Bild finden Sie unter Ihrer Fallnummer 9EB222 auf https://portal.copytrack.com/de/start

Alternativ können Sie auch einfach den folgenden Link verwenden

https://portal.copytrack.com/de/license/start/9EB222

Wir bitten um eine Rückmeldung bis spätestens Donnerstag, 27. Sep. 2018. Mit freundlichen Grüßen

Ihr COPYTRACK – Team

Diese mail habe ich heute bekommen. „Copytrack“ sagte mir bis dahin nichts, also googelte ich das Unternehmen erst einmal. Nach eigenen Angaben verfolgt „Copytrack“ in über 140 Ländern die Verletzung von Bildrechten.

Das fand ich schon einmal bemerkenswert, aber nicht sehr seriös. Ich fühlte mich erinnert an die Webkiller, die angeblich jede unerwünschte Information wieder aus dem Netz vertreiben können. Damit drohte man mir schon mehrfach. Vergeblich.

Doch das Neue ist immer spannend-also in diesem Fall „Copytrack“. Ich klickte auf den Link mit der Lizenznummer 9EB222. Dort wurde mir ein Bild präsentiert, das beim Konzert von Max Giesinger entstanden ist. Ich veröffentlichte es in meinem blog http://www.burgdorfklingtgut.de unter „Gezwitscher“ und schrieb dazu: „26. August 2018. Über 4000 Giesinger-Fans haben auf dem Schützenplatz ihren Star gefeiert. Das erste Foto habe ich im Netz auf http://www.altkreisblitz.de gefunden. Bei Facebook werden sicherlich noch viele folgen. Denn die Fans kamen aus ganz Norddeutschland.“

Als ich bei „Copytrack“ auf „Keine Lizenz“ klickte, wurde mir die Rechnung für das Foto präsentiert. 175,59 Euro! Danach sollte ich auf „weiter“ klicken. Den Klick habe ich mir gespart.

Statt dessen googelte ich weiter und fand dies: „Haben Sie eine Abmahnung von Copytrack erhalten? Wir können Ihnen helfen! Wir kämpfen für Ihr Recht – und Ihren Geldbeutel.“ Die Erstberatung ist kostenlos. Hier klicken

18. September 2018. Den Mail-Text habe ich heute auch als Brief bekommen. Wie viel ich bezahlen soll, steht nicht drin. „Copytruck“ gibt sich als eine Art Inkassobüro zu erkennen, Sitz ist Berlin.

28. September 2018. Die Frist ist abgelaufen. Ich habe nicht bezahlt.

Copytrack nimmt neuen Anlauf per mail vom 28. September 2018

Betreffend Ihrer Veröffentlichung auf blogspot.com

Sehr geehrte Damen und Herren

leider haben Sie auf unsere E-Mail und das unterbreitete Angebot vom Donnerstag, 13. Sep. 2018 nicht reagiert.

Zu dem von Ihnen genutzten Bildern liegt weiterhin keine gültige Lizenzvereinbarung vor. Wir bitten Sie deshalb noch einmal, eine geeignete Lizenzierung nachzuweisen, da die Verwendung der Bilder ansonsten eine Urheberrechtsverletzung darstellt.
Sollten Sie keine entsprechende Lizenz nachweisen können, bietet Ihnen unser Mitglied, ohne Anerkennung einer Rechtspflicht, letztmalig an, für die bisherige Nutzung nachträglich eine Lizenz zu erwerben.

Ohne den Nachweis einer Lizenz oder Annahme des Angebotes zum nachträglichen Lizenzerwerb, werden wir die Angelegenheit eingehend rechtlich prüfen lassen und ggf. umfänglicheren Schadensersatz, sowie die Unterlassung geltend machen müssen. Erlauben Sie uns den Hinweis, dass es leider nicht ausreichend ist, das Bild von Ihrer Webseite zu löschen.

Weitere Informationen zu dem von Ihnen verwendeten Bild finden Sie unter Ihrer Fallnummer 9EB222 auf https://portal.copytrack.com/de/start

Alternativ können Sie auch einfach den folgenden Link verwendenhttps://portal.copytrack.com/de/license/start/9EB222
Wir erwarten Ihre Rückmeldung bis spätestens Freitag, 12. Okt. 2018.

Fortsetzung folgt garantiert auf http://www.burgdorferkreisblatt.de

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