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Ein zynischer Beschluss des Familiengerichtes von Münster: Dreijährige leidet laut Gutachter
Den jüngsten Beschluss des Familiengerichtes von Münster in der Familiensache S. kann Kommissar Internet nur noch als Ausdruck blanken Zynismus´ werten. Der Beschluss stammt vom 18. Juli 2012. Die Mutter darf ihre inzwischen dreijährige Tochter weiterhin nicht sehen, erlassen worden ist ein Umgangsverbot bis zum 31. März 2013. Die Kleine lebt seit dem 1. April 2011 in einer Pflegefamilie, ist vor über drei Jahren von ihrem mittlerweile fünfjährigen Bruder getrennt worden, weil er für sie eine Gefahr dargestellt haben soll. Außerdem soll das Mädchen als Baby Probleme bei der Nahrungsaufnahme gehabt haben, was eine Familienhelferin von damals gegenüber Kommissar Internet in einem persönlichen Gespräch bestritten hat, das in einem Supermarkt von Münster bei einer zufälligen Begegnung geführt wurde. Auch ein ärztliches Attest steht in krassem Gegensatz zu dieser Behauptung. Dieses Attest wurde von einem Kinderarzt an dem Tag ausgestellt, an dem der Mutter das Mädchen im Gerichtssaal weggenommen wurde. Das war am 24. September 2009.
Kommissar Internet verordnet Richterin und Gutachter Ritalin
Oberbürgermeister von Münster soll Adresse einer Ex-Jugendamtsmitarbeiterin rausrücken
Guten Tag Heinz-Peter Tjaden !
Vielen Dank für Ihre Nachricht: V. S. gegen Stadt Münster
Sehr geehrer Herr Oberbürgermeister,
ich fordere Sie hiermit auf, mir als Beistand von Frau S. bis Montag, 1. Oktober 2012, 12 Uhr, die ladungsfähige Adresse von Frau P. mitzuteilen, die anfangs für den Fall zuständig gewesen ist. Diese Adresse benötigen wir für einen Antrag auf eine einstweilige Anordnung/einstweilige Verfügung, die wir vor einem deutschen Familiengericht außerhalb von Münster erwirken wollen.
Die mir gegenüber vor fast zwei Jahren aufgestellte Behauptung einer Jugendamtsmitarbeiterin, Post erreiche Frau P. unter der Rathaus-Adresse, hat sich seinerzeit als falsch erwiesen. Mein Brief kam nicht an. Ich benötige also offenbar eine andere Anschrift. Die von Herrn T, ist mir bekannt.
Sollten Sie dieser Aufforderung nicht nachkommen, erwäge ich gegen Sie einen Strafantrag wegen Missachtung deutscher Gerichte.
Als Adresse haben Sie angegeben:
Heinz-Peter Tjaden
Krumme Straße 1
26384 Wilhelmshaven
Telefon: 04421809286
E-Mail: tjadenheinzpeter@aol.com
Freundliche Grüße,
Ihr Büro Oberbürgermeister
Jugendamt von Münster und die Empathie
So könnte das Wort Empathie in jede Akte des Jugendamtes gelangt sein. Eines Morgens in der Hafenstraße…
Mutter aus Münster weiß seit einem Jahr nicht, wo ihre Tochter ist
Heute hat deswegen der Oberbürgermeister von Münster wieder einmal eine mail bekommen. Tatort: Jugendamt am Idenbrockplatz in Münster-Kinderhaus.