„Festsetzung ist möglich, auch wenn, wie der Schuldner vorträgt, die Anschrift der Gläubigerin nicht den Tatsachen entspricht.“ Hat das Großburgwedeler Amtsgericht am 31. Mai 2016 entschieden (Az. 11 M 305/16). Gläubigerin ist Anjas Erste Property mit Sitz auf der Isle of man und Schein-Adressen in Deutschland.
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Zum Ausdrucken: Burgdorfer Kreisblatt, Ausgabe 14/2016